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AGB`s

 


1. GELTUNGSBEREICH


1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der «Showtronic Solutions AG» mit Hauptsitz in Illnau (nachfolgend «Showtronic» genannt) und ihren Kunden sowie Partnern über die in der Offerte umschriebenen Leistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.


1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden und Partnern sind nicht anwendbar, sofern sie nicht gesamthaft oder im Einzelnen von Showtronic ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.


1.3 Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Einzelverträgen haben die Einzelverträge Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.


1.4 Mit Bestätigung des Einzelvertrages oder mit der Nutzung der Leistungen, welche Showtronic über ihre Verkaufskanäle erbringt, anerkennt der Kunde die AGB in der aktuell gültigen Ausgabe vollumfänglich und unverändert.


1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Nutzt der Kunde die Dienstleistungen weiterhin oder stimmt er diesen Änderungen ausdrücklich zu, gelten sie als akzeptiert.




2. UMFANG UND AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN


2.1 Gegenstand des Vertrages ist die auf der Grundlage der schriftlichen Offerte vereinbarte Leistung.


2.2 Angebote von Showtronic sind bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Showtronic freibleibend. Nach Ablauf der im Angebot aufgeführten Gültigkeitsdauer erlischt jeglicher Anspruch auf Verfügbarkeit des offerierten Materials oder der offerierten Dienstleistung. Showtronic ist zudem berechtigt, jederzeit einen Artikel zu ersetzen, welcher denselben Zweck erfüllt.


2.3 Wird nach Annahme der Offerte durch den Kunden auf dessen Wunsch der Umfang der vereinbarten Leistung erweitert, sind die entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen durch den Kunden mit den vereinbarten Stundenansätzen zusätzlich zu bezahlen. Der Mehraufwand wird von Showtronic nach Abschluss der Mehraufwendungen in Rechnung gestellt. Im Falle von Mietsachen erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel bei Rückgabe der Ware.


2.4 Showtronic behält sich vor, Aufträge ohne nähere Begründung abzulehnen.


2.5 Showtronic ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.


2.6 Ein Angebot von Showtronic kann ohne schriftliche Einwilligung von Showtronic weder ganz noch teilweise vom Kunden auf Dritte übertragen werden. Ausschließlich der Vertragspartner hat Anspruch auf die im Angebot definierten Konditionen.


2.7 Showtronic hat die vereinbarten Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt zu erbringen. Die geschuldete Leistung bemisst sich nicht an einem im Voraus festgelegten Arbeitsresultat.


2.8 Showtronic zeigt dem Kunden erkennbare Umstände an, welche die vertragsgemäße Erfüllung gefährden. Sie informiert den Kunden zudem über alle Weiterentwicklungen, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Änderung der Leistungen angezeigt erscheinen lassen.


2.9 Showtronic verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter zur Einhaltung der betrieblichen Vorschriften des Kunden, insbesondere der Sicherheitsbestimmungen und der Hausordnung.


2.10 Die Transportdienstleistung von Showtronic stellt eine Nebenpflicht dar. Showtronic kann hierfür ein Transportunternehmen beauftragen. Die Transportkosten gehen in jedem Fall zulasten des Kunden (ausgenommen vereinbarte Webshopbestellungen). Bei einem Postversand zum Pauschalpreis können bis zu 30 kg Gewicht und Längen bis 250 cm oder gemäss Grössenbeschränkung des Spediteurs versendet werden. Showtronic haftet nicht für durch externe Dienstleister verursachte verspätete Zustellungen. Die Anlieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, auf den Vortag des ersten Einsatztages und bis zur Bordsteinkante am Zielort. Mehraufwendungen für eine Auslieferung ins Gebäude oder auf die Etage werden separat verrechnet.


2.11 Zusätzlich zum Endpreis wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von CHF 20.00 erhoben, sofern bei einer Bestellung per E-Mail oder Telefon die Summe des Auftrages weniger als CHF 100.00 (exkl. MwSt) beträgt.


2.12 Showtronic ist nicht für Verzögerungen oder Kosten verantwortlich, die durch nicht von ihr beeinflussbare Faktoren (z. B. Verzögerungen durch Dritte, Naturereignisse etc.) entstehen.


2.13 Wenn gelieferte Produkte einen bestimmten Wert überschreiten, muss der Kunde auf eigene Kosten eine entsprechende Versicherung abschließen.





3. EIGENTUM


3.1 Sämtliches Mietmaterial samt Zubehör und Kleinmaterial ist Eigentum von Showtronic. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.


3.2 Der Kunde darf weder durch den Verkauf noch Abtretung noch in anderer Weise über die im Eigentum von Showtronic stehenden Materialien verfügen. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen des Mietmaterials sind gegenüber Showtronic unwirksam. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutz des Eigentums von Showtronic oder Schäden, die durch Ausfall der Geräte, aus welchen Gründen auch immer, entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.


3.3 Die von Showtronic erstellten Programmierungen sind geistiges Eigentum von Showtronic. Auf Wunsch wird dem Kunden die von ihm erworbene Programmierung ausgehändigt. Die ausgehändigte Kopie darf nur für das von Showtronic abgeschlossene Projekt genutzt werden. Eine Weitergabe, Verkauf oder Handel jeglicher Art wird strengstens untersagt und wird zur Anzeige gebracht.


3.3b **Übergabe von Programmier- und Zugangsdaten:** Möchte der Kunde den Technikanbieter wechseln, kann die Programmierung angefordert werden. Die Programmierung bleibt geistiges Eigentum von Showtronic und darf weder weitergegeben noch gewinnbringend eingesetzt werden. Bausteine und Scripts, die von Showtronic entwickelt wurden, sind von der Übergabe ausgeschlossen und werden in der Programmierung verschlüsselt. Der Kunde darf die Programmierung anpassen, muss jedoch ab diesem Zeitpunkt alle Hinweise auf Showtronic entfernen. Die Datenübergabe erfolgt erst nach Unterzeichnung eines Übergabevertrages. Die Erstellung des Vertrages sowie die notwendigen Schritte zur Übergabe werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Showtronic wird nach der Übergabe von jeglicher Haftung befreit; jede weitere Unterstützung erfolgt kostenpflichtig. Der Kunde verpflichtet sich, die Daten ausschließlich zur Nutzung des Systems zu verwenden und das Schweizer Datenschutzrecht einzuhalten.




4. MIETBEDINGUNGEN


4.1 Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der in der Offerte angegebenen und vom Kunden akzeptierten Überlassungsdauer.


4.2 Showtronic kann eine Vorauszahlung innerhalb einer bestimmten Frist für die Miete verlangen. In diesem Fall steht der Mietvertrag mit dem Kunden unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die verlangte Vorauszahlung in der vereinbarten Frist leistet. Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgemäss, kommt der Mietvertrag nicht zustande und Showtronic kann anderweitig über die Mietsachen verfügen. Der säumige Kunde hat eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von 30% des Mietpreises zu bezahlen.


4.3 Showtronic verpflichtet sich, die Mietsachen in einem dem Verwendungszweck entsprechenden und gehörigen Zustand zu übergeben. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mietsachen mehrfach eingesetzt werden und zum Zeitpunkt der Übergabe in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen sind. Kleinere Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigen.


4.4 Der Kunde ist selbst für die korrekte Wiedergabe seiner Inhalte auf den dafür vorgesehenen und gemieteten Geräten verantwortlich. Ausgenommen davon sind von Showtronic produzierte Inhalte.


4.5 Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift des Lieferscheins, dass er das gesamte Mietmaterial selbst geprüft hat, oder anerkennt andernfalls die Funktionsprüfung eines Showtronic Mitarbeitenden. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht anerkannt (siehe Ziffer 8).


4.6 Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung und zum bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsachen. Insbesondere muss die Mietsache ausreichend vom Publikum abgeschirmt und bei Open-Air-Veranstaltungen vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Bedienungsanleitungen und Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten. Jede Veränderung der Mietsache oder das Abdecken oder Entfernen des Showtronic-Firmenlogos ist untersagt. Im Widerhandlungsfall trägt der Kunde die Kosten für die Wiederherstellung der Mietsache in ihren ursprünglichen Zustand.


4.7 Der Kunde stellt sicher, dass die Mietsachen nicht an Dritte weitergegeben werden und trifft die zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl.


4.8 Der Kunde hat die Mietsache zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rücksendung per Post hat am darauffolgenden Werktag per A-Post/Priority zu erfolgen. Der Kunde haftet bei verspäteter Rückgabe für jeden angebrochenen Tag mit Faktor 0.5/Tag. Showtronic behält sich vor, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.


4.9 Der Kunde haftet vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsachen für deren Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Sämtliche, dem Kunden überlassene Mietsachen stehen im ausschließlichen Eigentum von Showtronic (siehe Ziffer 3.).


4.10 Showtronic ist berechtigt, zusätzlichen Aufwand für die Wiederinstandstellung oder Reinigung des zur Verfügung gestellten Materials in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsachen in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Jegliche Verschmutzung, unsachgemäße Nutzung oder Lagerung, die eine zusätzliche Reinigung oder Reparatur erfordert, wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.


4.11 Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Mängel oder Schäden an den Mietsachen unverzüglich nach deren Entdeckung an Showtronic zu melden. Eine verspätete Meldung kann zur vollständigen Haftung des Kunden für alle daraus resultierenden Schäden führen.


4.12 Falls der Kunde die Mietsachen nicht in funktionstüchtigem Zustand zurückgeben kann, wird eine pauschale Reparaturgebühr fällig. Diese Gebühr umfasst sämtliche Aufwendungen für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Mietsachen und wird je nach Art und Umfang der notwendigen Arbeiten festgelegt.




5. BEWILLIGUNGEN


5.1 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die notwendigen Bewilligungen, Konzessionen oder Lizenzen für den ordnungsgemäßen Betrieb der von Showtronic zur Verfügung gestellten Gegenstände einzuholen und die damit verbundenen Gebühren zu bezahlen.


5.2 Temporäre Bauten im Freien benötigen eine behördliche Bewilligung. Showtronic kann im Kundenauftrag die nötigen Bewilligungen beschaffen oder unterstützend helfen. Fehlen die erforderlichen Bewilligungen, behält sich Showtronic das Recht vor, die Lieferung der Mietsachen zu verweigern.




6. VERSICHERUNGEN


6.1 Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er die von Showtronic gemieteten Gegenstände ausreichend gegen Feuer- und Elementarschäden sowie gegen Beschädigung und Diebstahl versichert hat. Bei Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen und einen Polizeirapport erstellen zu lassen.


6.2 Der Kunde trägt die volle Haftung für Schäden oder Verluste während der Mietdauer, auch wenn diese durch externe Faktoren wie Vandalismus oder Naturereignisse verursacht wurden. Showtronic behält sich das Recht vor, bei unzureichendem Versicherungsschutz des Kunden die Mietsachen nicht zur Verfügung zu stellen.




7. RÜCKTRITT / ANNULLIERUNG


7.1 Annulliert der Kunde eine(n) bereits bestätigte Miete / Auftrag, betragen die Annullationskosten:


- bis 20 Tage vor Mietbeginn: 30% von der Auftragssumme

- bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% von der Auftragssumme

- bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75% von der Auftragssumme

- danach 100% von der Auftragssumme


7.2 Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten sowie speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör sowie Zumietung von Material und Personal werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind.


7.3 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Showtronic.


7.4 Showtronic kann aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, aber nicht abschließend, Zahlungsverzug des Kunden, seit Annahme der Offerte geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für Showtronic unzumutbar machen, vom Kunden unterlassene Mitwirkungshandlung usw.


7.5 Falls ein Auftrag ausschließlich aufgrund höherer Gewalt storniert werden muss, erhält der Kunde die Möglichkeit, den Auftrag einmalig um max. zwölf Monate zu verschieben, ohne die Annullationskosten zu bezahlen, sofern er bereits die vertraglich vereinbarte Anzahlung geleistet hat.




8. MÄNGELBESEITIGUNG


8.1 Der Kunde hat die von Showtronic zur Verfügung gestellten Gegenstände bei Erhalt zu prüfen. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung (spätestens innert 48 Stunden) schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfällt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.


8.2 Ist in der Offerte ein bestimmtes Arbeitsergebnis schriftlich vereinbart worden, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch Showtronic. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde auch Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die der Kunde zur Erbringung der ordnungsgemäßen Leistung aufgewendet hat, ist ausgeschlossen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 16.


8.3 Allfällige während der Mietdauer notwendigen Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an der Mietsache dürfen nur von Showtronic oder einer von dieser bezeichneten Person durchgeführt werden. Vor und nach der Rückgabe der Mietsache erforderliche Reparaturen werden auf Kosten des Kunden vorgenommen, sofern die Reparatur auf übermäßige Abnutzung durch den Kunden zurückzuführen ist.


8.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Rückgabe der Mietsachen alle Mängel und Defekte schriftlich zu dokumentieren und diese mit digitalen Beweisen (z.B. Fotos) zu belegen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.




9. VERKAUFSBEDINGUNGEN


9.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht explizit anders deklariert, in Schweizer Franken (CHF) und sind zuzüglich geltender MwSt.


9.2 Das Material ist umgehend nach Erhalt auf allfällige Schäden oder Mängel zu prüfen. Transportschäden sind bei Erhalt unverzüglich dem Transportunternehmen anzuzeigen.


9.3 Produkte aus dem Standardsortiment (Lagerartikel von Showtronic) können nur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden, sofern:


- es sich zum Zeitpunkt der Bestellung um Lagerartikel von Showtronic handelt.

- es keine Spezial-Bestellung/-Anfertigung für einen Kunden ist.

- sich der/die Artikel in ungeöffneter Originalverpackung befindet/n.


9.4 Befindet sich ein Artikel aus dem Standardsortiment bei der Rückgabe in geöffneter oder beschädigter Originalverpackung, erfolgt ein Abzug von mindestens 10% des Warenwerts. Die Berechnungsgrundlage für den Abzug richtet sich nach dem Zustand des zurückgegebenen Artikels und wird anhand einer internen Bewertungsskala festgelegt.


9.5 Die Portokosten für eine Rücksendung von Artikeln gehen generell zu Lasten des Absenders, es sei denn, es handelt sich um ein Verschulden von Showtronic.


9.6 Für sämtliche Rücknahmen (sofern nicht durch Showtronic verschuldet) verrechnet Showtronic eine Umtriebsgebühr von 10% der Auftragssumme, jedoch mindestens CHF 50.- zzgl. MwSt.


9.7 In folgenden Fällen ist eine Rücknahme ausgeschlossen:


- Beschädigte Artikel

- Keine Originalverpackung vorhanden

- Fehlendes Zubehör

- Speziell für den Kunden bestellte Artikel

- Elektronische Software-Lizenzen


9.8 Für Annullationen wird eine Stornierungsgebühr in der Höhe von 5% der Auftragssumme, mindestens jedoch CHF 20.-, verrechnet. Im Falle eines unbestimmten Lieferverzugs einer Ware kann der Kunde von einem Kaufvertrag zurücktreten, sofern es sich nicht um eine Spezialanfertigung /-bestellung oder eine Direktlieferung durch einen Lieferanten von Showtronic handelt. Showtronic erstattet in diesem Fall den gesamten Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags. Zahlungsgebühren können ebenfalls nicht rückerstattet werden.


9.9 Showtronic gewährt auf sämtliche Neuartikel die vom Hersteller geleistete Garantie, soweit das Schweizer Gesetz keine andere Regelung vorschreibt. Erfüllungsort ist immer der Sitz von Showtronic. Die Transportkosten zur Showtronic gehen zu Lasten des Kunden (Bring-In-Garantie).




10. INSTALLATIONS- / SERVICE- / WARTUNGSBEDINGUNGEN


10.1 Abgeschlossene Installationen sind durch den Kunden abzunehmen und schriftlich zu bestätigen. Allfällige Beanstandungen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 48 Stunden) schriftlich zu melden. Nach erfolgter Abnahme gelten folgende Garantieleistungen auf installierte Produkte:


- 24 Monate Bring-in-Garantie für die Reparatur an defektem oder mangelhaftem Material (inkl. Ersatzteile & Arbeitsstunden).


10.2 Die Zugänglichkeit zum Standort der Installation ist durch den Kunden zu gewährleisten bzw. allfällige Kosten durch ihn zu tragen. Dies gilt insbesondere auch für allfällige spätere Reparatur- & Wartungsarbeiten vor Ort. Sollte der Zugang zum Installationsort oder zu den Geräten durch den Kunden oder Dritte nicht rechtzeitig ermöglicht werden, können Showtronic entstehende Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten gesondert in Rechnung gestellt werden.


10.3 Die Wegkosten (Fahrzeit und Spesen) zur Behebung einer Störung oder für Wartungsarbeiten trägt, sofern nicht explizit anders vereinbart, der Kunde. Die Abrechnung erfolgt gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundenansätzen und Kilometerpauschalen von Showtronic.


10.4 Die Signal- und Stromzufuhr zur Betreibung einer Installation sowie entsprechende Anschlussarbeiten sind Sache des Kunden. Showtronic übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder mangelhafte Versorgung des Kunden entstehen.


10.5 Allgemeine Garantieleistungen gelten für die Nutzung innerhalb einer Gerätetemperatur von -10 bis +50 °C. Bei Betrieb außerhalb dieser Temperaturbereiche erlischt die Garantie. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die installierten Geräte innerhalb der vorgegebenen Temperatur- und Umgebungsbedingungen betrieben werden.


10.6 Showtronic haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden. Ebenfalls ist die Haftung für allfällige Einnahmeneinbussen Dritter aufgrund von Ausfällen bis zur Behebung einer Störung oder Fertigstellung einer Wartung ausgeschlossen.


10.7 Showtronic bietet ein umfangreiches Service- & Wartungsangebot für Installationen an. Der Umfang dieser Leistungen ist in einem separaten Vertrag zu vereinbaren. Sollten im Rahmen der Wartung technische Anpassungen notwendig werden, die nicht im Wartungsvertrag enthalten sind, werden diese gesondert berechnet.


10.8 Installationen können ausschließlich in einer trockenen, sauberen und staubfreien Umgebung ausgeführt werden. Ist dies vom Kunden explizit anders gefordert, trägt letzterer die Kosten bei anfallenden Reparaturen oder Ausfällen. Showtronic behält sich das Recht vor, Installationsarbeiten abzulehnen, wenn die Sicherheits- oder Umweltbedingungen nicht den Standards entsprechen.


10.9 Bei von Showtronic durchgeführten Installationen dürfen nach der Abnahme durch den Kunden oder Dritte keine Änderungen an der Installation ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Showtronic vorgenommen werden. Andernfalls erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch auf die erbrachten Leistungen.


10.10 Im Rahmen der Installation können Protokolle und Dokumentationen erstellt werden, die das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems bestätigen. Diese Dokumentationen bleiben Eigentum von Showtronic und werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.


10.11 Sollte der Kunde die Installation selbst oder durch Dritte modifizieren oder erweitern lassen, übernimmt Showtronic keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Funktionsstörungen. Alle späteren Anpassungen müssen von Showtronic schriftlich genehmigt werden, damit die Garantie weiterhin gültig bleibt.




11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / -VERZUG


11.1 Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung an den Kunden für die von Showtronic erbrachten Leistungen auf der Basis der Offerte. Zusätzliche, nach Annahme der Offerte vom Kunden gewünschte Leistungen sowie Material werden zusätzlich verrechnet.


11.2 Wird nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen (inkl. MwSt.) von Showtronic sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zu bezahlen. Die Zahlungen haben in Schweizer Franken zu erfolgen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird.


11.3 Showtronic behält sich das Recht vor, Aufträge für Neukunden oder unter besonderen Voraussetzungen nur gegen Voraus- oder Barzahlung auszuführen.


11.4 Showtronic ist dazu berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

- 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss (Miete).

- 50-100% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss (Kauf-/Installationsauftrag).


11.5 Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von Showtronic ist ausgeschlossen.


11.6 Die von Showtronic gewährten Rabatte auf den ordentlichen Betrag gelten nur bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist. Es gilt das Valutadatum des Zahlungseinganges bei Showtronic.


11.7 Wird eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist beglichen, so erhält der Kunde eine erste Zahlungserinnerung. Bleibt die neu gesetzte Zahlungsfrist ungenutzt, so verfallen sämtliche gewährten Konditionen mit dem Versand der zweiten Mahnung. Dies gilt unabhängig einer allfällig geleisteten Anzahlung des Auftrages. Zudem ist Showtronic dazu berechtigt, Verzugszinsen und Mahnspesen ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges in Rechnung zu stellen. Bleibt der ordentliche Mahnungsprozess erfolglos, so wird auf Kosten des Kunden ein Inkassoverfahren eingeleitet.


11.8 Der Kunde bestätigt mit der Auftragsbestätigung ausdrücklich, über die Zahlungsbedingungen informiert worden zu sein.


11.9 Showtronic behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug oder Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen weitere Dienstleistungen einzustellen oder den Vertrag zu kündigen. Der Kunde haftet in einem solchen Fall für alle daraus entstehenden Kosten und Schäden.




12. EIGENTUMSVORBEHALT


12.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung durch den Kunden bleiben sämtliche Gegenstände, die gemäß Offerte von Showtronic hergestellt bzw. bearbeitet und/oder an den Kunden verkauft wurden, im Eigentum von Showtronic (für Mietsachen siehe Ziffer 4).


12.2 Showtronic ist berechtigt, das Eigentum an den gelieferten Produkten durch Eintrag in ein öffentliches Register abzusichern. Der Kunde ist verpflichtet, eine allfällige Pfändung, Retention oder Arrestierung oder eine allfällige Konkurseröffnung über ihn sofort Showtronic zu melden. Im Falle von Mietsachen, welche der Kunde von Showtronic bezogen hat, muss der Kunde das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum von Showtronic an den Mietsachen hinweisen.




13. PERSONALVERPFLEGUNG


13.1 Ist Personal von Showtronic an der Veranstaltung des Kunden im Einsatz, so stellt der Auftraggeber Verpflegung und ausreichend nicht alkoholische Getränke zur freien Verfügung.


13.2 Für die Verpflegung am Mittag sowie das Abendessen muss je eine warme Mahlzeit angeboten werden. Wird die Verpflegung nicht angeboten, so ist Showtronic dazu berechtigt, diese Kosten pro Mitarbeiter und Mahlzeit in Rechnung zu stellen.


13.3 Als ausreichend nicht alkoholische Getränke gelten mindestens Mineralwasser, Säfte und Softdrinks in einer angemessenen Menge, abhängig von der Einsatzdauer des Personals. Eine genaue Menge und Auswahl kann vorab mit Showtronic abgestimmt werden.




14. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE / NUTZUNGSRECHTE


14.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzungs- und Bearbeitungsrechte («Rechte») an den von Showtronic geschaffenen Erzeugnissen (wie insbesondere, aber nicht abschließend Pläne, Zeichnungen, Muster, Modelle usw.) stehen im ausschließlichen und uneingeschränkten Eigentum von Showtronic.


14.2 Showtronic ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken, einschließlich des erworbenen Knowhows, auch anderweitig frei zu verwenden. Die Geheimhaltung von vertraulichen Daten und Unterlagen der Kunden bleibt in jedem Fall gewahrt (siehe auch Ziffer 15).


14.3 Jegliche Verletzung der Rechte wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.


14.4 Showtronic behält sich das Recht vor, Foto- oder Videoaufnahmen eines Auftrags als Referenzen auf der Webseite, anderen Plattformen oder anderen Werbemitteln für Eigenwerbung zu nutzen. Wird dies vom Kunden ausdrücklich untersagt, so hat er dies schriftlich Showtronic mitzuteilen.


14.5 Die Nutzung und Bearbeitung der geschaffenen Erzeugnisse durch den Kunden ist nur im vertraglich festgelegten Rahmen erlaubt. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Showtronic. Showtronic behält sich das Recht vor, Erzeugnisse für eigene Zwecke weiterzuentwickeln und zu nutzen, sofern keine anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.


14.6 Sollte die Vereinbarung zwischen dem Kunden und Showtronic beendet werden, so ist Showtronic berechtigt, ihre geschaffenen Erzeugnisse weiterhin für Referenzzwecke zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem schriftlich.




15. DATENSCHUTZ


15.1 Der folgende Abschnitt bezieht sich auf den Umgang mit Personendaten natürlicher und juristischer Personen wie Mitarbeitende (inkl. Freelancer), Kunden und andere interessierte Personen (die «Betroffenen») durch Showtronic. Showtronic bearbeitet Personendaten von Betroffenen zu folgenden Zwecken:


- Zur Vertragsanbahnung, insbesondere zur Offertstellung und zu Verhandlungszwecken.

- Zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie zur Inanspruchnahme vertraglicher Rechte aus geschlossenen Verträgen, insbesondere zum Versand bestellter Produkte, zur Bearbeitung von Kundenanfragen, zu Inkassozwecken etc.

- Zur Korrespondenz im Zusammenhang mit vertraglichen Beziehungen oder auf Initiative des Betroffenen.

- Im Rahmen von Bewerbungen und zur Durchführung des Recruiting Prozesses.

- Zur Buchführung und Archivierung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

- Zum Betrieb des Webauftritts von Showtronic.

- Zu Werbezwecken und Marketing-Maßnahmen, insbesondere für den Newsletter-Versand.

- Zur Verbesserung unserer Services.


15.2 Showtronic ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Weitergabe von Personendaten an öffentliche Stellen aus gesetzlichen Gründen bleibt vorbehalten.


15.3 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass Showtronic Daten des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verarbeiten und nutzen darf. Des Weiteren darf Showtronic die Tatsache des Vertragsverhältnisses und ihre konkrete Tätigkeit als Referenz verwenden, beispielsweise innerhalb von Angeboten oder bei Veranstaltungen sowie auf der Website showtronic.com.


15.4 Beim Besuch der Website showtronic.com werden unter anderem folgende Daten gespeichert:


- Name der abgerufenen Webseite.

- Datum und Uhrzeit des Abrufs.

- übertragene Datenmenge.

- Meldung über erfolgreichen Abruf.

- Browsertyp und Version.

- Betriebssystem.

- Referrer URL (die zuvor besuchte Seite).

- IP-Adresse.

- Provider.


Diese Daten werden nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs der Webseite verwendet.


15.5 Die Website showtronic.com benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. («Google»). Google Analytics verwendet sogenannte «Cookies», Textdateien, die auf dem Computer der Nutzer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.


15.6 Auf der Website showtronic.com befinden sich Plugins verschiedener sozialer Netzwerke:


- Facebook.

- Instagram.

- Youtube.


Mit Aktivierung eines solchen Plugins wird eine Verbindung zu den Servern des sozialen Netzwerks hergestellt und Information darüber, dass jemand unsere Webseite besucht hat, übermittelt.


15.7 Sämtliche Personendaten werden von Showtronic in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung behandelt.


15.8 Personendaten werden so lange aufbewahrt, wie dies zum Zweck der Bearbeitung erforderlich ist bzw. so lange wie Showtronic daran ein berechtigtes Interesse hat. Maßgebend sind insbesondere auch gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungsfristen für relevante Geschäftsunterlagen.


15.9 Verantwortlicher für die Erhebung, Bearbeitung und Nutzung der Personendaten ist: 

**Showtronic Solutions AG,** 

Am Dorfbach 36, 8308 Illnau, Schweiz, 

Tel: 052 212 17 64, 

E-Mail: info@showtronic.ch.


15.10 Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von Showtronic gespeicherten Personendaten zu verlangen und, falls diese unrichtig oder unvollständig sind, deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, sofern dies nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Aufbewahrungspflichten steht. Entsprechende Anfragen sind schriftlich an Showtronic zu richten.


15.11 Der Kunde hat das Recht, die Verarbeitung seiner Personendaten einzuschränken oder der Verarbeitung zu widersprechen, insbesondere im Zusammenhang mit Direktwerbung. Showtronic wird dem Kunden in einem solchen Fall keine weiteren Werbematerialien oder Newsletter zukommen lassen.


15.12 Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann der Kunde diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung.


15.13 Showtronic setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die verwalteten Personendaten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Diese Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung kontinuierlich verbessert.


15.14 Im Falle einer Datenpanne, bei der Personendaten in unbefugte Hände gelangen, verpflichtet sich Showtronic, die betroffenen Kunden unverzüglich über den Vorfall und die getroffenen Maßnahmen zu informieren. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften.


15.15 Showtronic behält sich das Recht vor, diese Datenschutzrichtlinie jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website von Showtronic veröffentlicht und treten ab dem Veröffentlichungsdatum in Kraft. Kunden, die der geänderten Datenschutzrichtlinie nicht zustimmen, haben das Recht, die Geschäftsbeziehung zu Showtronic zu beenden.




16. HAFTUNG


16.1 Showtronic steht für die sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ein und haftet für damit in Zusammenhang stehende direkte Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Dritte absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Im Übrigen, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne, ist die Haftung ausgeschlossen.


16.2 In jedem Fall ist die oberste Haftungsgrenze die vom Kunden entrichtete Vergütung für die Leistungen von Showtronic. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.


16.3 Der Kunde stellt Showtronic von jeglichen Ansprüchen frei, die aus dem nicht bestimmungsgemäßen bzw. unsachgemäßen Gebrauch der von Showtronic überlassenen Gegenstände resultieren. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch die Verwendung der gelieferten oder installierten Produkte in Umgebungen entstehen, die nicht den in den technischen Spezifikationen festgelegten Bedingungen entsprechen.


16.4 Der Kunde verpflichtet sich, geltende Sicherheitsvorschriften zu beachten und den Mitarbeitern zur Ausführung eines Auftrages benötigte außerordentliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht gewährleistet sein, ist Showtronic berechtigt, die Arbeiten einzustellen und dem Kunden die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.


16.5 Von Showtronic erstellte oder geänderte Programmierungen dürfen vom Endkunden oder anderen Lieferanten nicht geändert oder angepasst werden. Durch Zuwiderhandlung erlischt die Garantie bzw. Gewährleistung der Programmierung sowie der davon direkt betroffenen Schnittstellen und Geräte.


16.6 Showtronic haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße oder unautorisierte Eingriffe in die Systeme durch den Kunden oder Dritte entstehen. Alle dadurch entstehenden Kosten für die Wiederherstellung des Systems oder der Programmierung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.




17. SACH- UND RECHTSGEWÄHRLEISTUNG


17.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden sämtliche Sach- und Rechtsgewährleistungsrechte, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Showtronic übernimmt keine Garantie dafür, dass die gelieferte Ware oder Dienstleistung für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet ist oder in einer bestimmten Weise funktioniert.


17.2 Im Falle von Mängeln, die von Showtronic zu vertreten sind, beschränkt sich die Gewährleistung auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der mangelhaften Ware. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen, es sei denn, zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.


17.3 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung durch den Kunden oder, bei Lieferungen, mit der Übergabe an den Kunden.




18. SALVATORISCHE KLAUSEL


18.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


18.2 Im Falle von Lücken in den AGB gilt eine Regelung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck der AGB vereinbart worden wäre, wenn die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.




19. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT


19.1 Sämtliche Vereinbarungen und die übrigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, welche diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen, unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufübereinkommens (CISG) und allfällig weiterer Staatsverträge.


19.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen oder anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, welche diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist das zuständige Gericht am Sitz von Showtronic zuständig, nach Wahl von Showtronic auch der Sitz oder Wohnsitz des Kunden.


19.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Bestimmungen und Vereinbarungen sind in dieser Sprache auszulegen und anzuwenden.




Stand 01.05.2024